Ab dem 1. Mai 2025 tritt ein neues Gesetz zur Entsorgung von Biomüll in Kraft – daher möchten wir unsere Mieterinnen und Mieter bitten, die Biotonnen richtig zu füllen!
Was gehört in die Biotonne?
✅ Obst-, Eier- und Gemüseschalen
✅ Kaffeesatz mit Papierfilter und Teebeutel
✅ Speisereste, Topfpflanzen, Schnittblumen
✅ Verdorbene Lebensmittel, Rasenschnitt, Kleinstierstreu aus Stroh
Nicht in die Biotonne gehören:
❌ Plastiktüten (auch Bioplastik!), Staubsaugerbeutel, Kehricht
❌ Asche, behandeltes Holz, Textilien und Leder
❌ Rohe Fleischreste, Knochen, Medikamente
❗️Besonders wichtig: Bioplastiktüten sind zwar gut gemeint, aber leider nicht kompostierbar und gehören daher nicht in die Biotonne! Besser sind Zeitungspapier oder Brötchentüten ohne Kunststoffsichtfenster.
Wichtige Änderungen durch das Gesetz:
Ab Mai 2025 wird es häufigere Kontrollen geben. Falsch befüllte Biotonnen werden dann nicht mehr geleert und müssen selbst nachsortiert werden bzw. durch eine kostenpflichtige Sonderleerung abgeholt werden.
Wir bitten alle Mieterinnen und Mieter die Biotonne korrekt zu befüllen – so leisten wir alle einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz!
Mehr Infos gibt es bei der Abfallberatung des ALW unter 05331 84-999.