Mieten
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Sollte es zu Störungen des Fernsehempfangs kommen, wenden Sie sich bitte an uns, sofern diese Störung innerhalb unserer Öffnungszeiten auftreten. Außerhalb unserer Öffnungszeiten kontaktieren Sie bitte Vodafone/Kabel Deutschland unter der Telefonnummer 0800/5266625.
Das Grillen mit festen oder flüssigen Brennstoffen sowie die Verwendung offener Feuer auf Balkonen, Terrassen, etc., ist nicht gestattet. Wir empfehlen Ihnen die Verwendung eines Elektrogrills.
Die Anlage von Außenantennen, insbesondere Parabolantennen, außerhalb der gemieteten Räume bedarf unserer Zustimmung. Eigenmächtig angebrachte Außenantennen hat der Mieter auf seine Kosten auf unser Verlangen zu entfernen, es sei denn, dass nachträglich der Abschluss eines Antennenvertrages zustande kommt.
Gerne erteilen wir Ihnen eine Genehmigung zur Aufnahme einer weiteren Person, sofern Sie uns dies schriftlich mitgeteilt haben und keine Gründe zur Ablehnung vorliegen. Für eine kurze Dauer, wie zum Beispiel Urlaub, benötigen Sie keine Genehmigung.
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Im Hausflur oder auf dem Treppenflur -Treppenpodeste- dürfen keine Gegenstände wie Dekorationsartikel, Fahrräder, Roller, Schlitten, Schuhe, Spielzeug oder dergleichen abgestellt werden. Diese können eine Stolperfalle darstellen und im Brandfall sogar lebensgefährlich sein.
Sollten Sie eine Abstellmöglichkeit für Kinderwagen oder Rollatoren benötigen, kontaktieren Sie bitte Ihren Kundenbetreuer.
Die Haltung von Kleintieren wie Wellensittiche, Kanarienvögel, Zierfische, Hamster usw. ist ohne unsere vorherige Zustimmung statthaft. Alle anderen Tiere, insbesondere Hunde und Katzen, dürfen nur mit unserer vorheriger Zustimmung gehalten werden. Die Zustimmung ist an das konkrete Tier gebunden. Die einmal erteilte Zustimmung kann bei Eintritt von Störungen und Beschwerden widerrufen werden, sie erlischt beim Tode oder Weggabe des Tieres.
Antragsformulare
Generell müssen bauliche Veränderungen von uns genehmigt werden. Diese Veränderungen müssen fachgerecht erfolgen und bei Auszug wieder entfernt bzw. zurückgebaut werden.
Bitte informieren Sie Ihren zuständigen Kundenbetreuer umgehend über den Verlust des Schlüssels.
Bitte melden Sie uns umgehend jeden Defekt oder Mangel in Ihrer Wohnung innerhalb unserer Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag
9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag
9:00 bis 12:30 Uhr
In dieser Zeit nimmt unsere Kundenbetreuung oder unsere Zentrale Ihre Schadenmeldung am Telefon direkt und gerne entgegen.
Außerhalb der oben genannten Zeiten können Sie sich an den jeweiligen Notdienst wenden. Ein Verzeichnis dafür finden Sie auf unserer Website, in den Mietvertragsunterlagen und in den Treppenhäusern.
Der Notdienst steht ausschließlich für DRINGENDE FÄLLE zur Verfügung, in denen Gefahr für Mensch, Nachbarn, Wohnung, bzw. Haus besteht. Das sind zum Bespiel: Feuer / Brandschäden (immer erst die Feuerwehr anrufen – 112), defekte Gasleitung (Gas-Notruf 12 12 12), Wasserrohrbruch, geplatzte Heizkörper, Verstopfung / Rückstau von Abwasser, Verbrauch von Kaltwasser nicht möglich, kompletter Stromausfall, Treppenhausbeleuchtung funktioniert nicht, Heizungsausfall im Winter.
Gern kann ein Bewerber von Ihnen vorgeschlagen werden, jedoch haben alle Mietinteressenten den gleichen Vermietungsprozess.
Ein vorzeitiger Mietaustritt durch einen Nachmieter besteht nur, wenn sich die Wohnung unsererseits in einem vermietbaren Zustand befindet und ein tatsächlicher Mietvertrag entsteht.
Nein, da wir ausschließlich unseren eigenen Wohnungsbestand vermieten.
Nein, Sie sind nicht verpflichtet eine Versicherung anzuschließen, wir empfehlen Ihnen allerdings eine Haftpflichtversicherung und eine Hausratversicherung.
Der Winterdienst wird von einer externen Firma übernommen und über Ihre Betriebskosten abgerechnet.
Die Wohnungsschlüssel werden bei der Wohnungsübergabe, vom zuständigen Ansprechpartner der Vermietung, überreicht.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Vermieter bis zum Ablauf von 12 Monaten nach Ende der Abrechnungsperiode über die Betriebskosten abrechnen muss. In der Regel werden wir Ihnen die Abrechnung zwischen September und November für das Vorjahr zustellen.
Sollten wir Ihnen derzeit keine passende Wohnung anbieten können, können Sie sich gerne monatlich mit den Ansprechpartnern aus der Vermietung in Verbindung setzen.
Die Mietzahlungen sind spätestens bis zum dritten Werktag eines jeden Monats fällig. Sonnabend, Sonntag und Feiertage zählen hierbei nicht als Werktag. Sie haben folgende Möglichkeiten, die Miete zu zahlen:
- Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates,
- Überweisung der Miete auf das im Mietvertrag angegebene Konto.
Nach einem Umzug haben Mieter zwei Wochen Zeit, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Die Wohnungsgeberbestätigung erhalten Sie zusammen mit dem Mietvertrag vor Vertragsbeginn. Beim Zuzug einer weiteren Person erhalten Sie von uns die Wohnungsgeberbestätigung, sofern wir von dem Zuzug Kenntnis haben und eine Genehmigung zur Aufnahme einer weiteren Person erteilt haben.
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Suchen Sie zunächst das Gespräch mit Ihrem Nachbarn. Falls Sie mit diesem keine Lösung gefunden haben, informieren Sie uns bitte schriftlich. Fügen Sie ein sorgfältig geführtes Störtagebuch/Lärmprotokoll bei.
Wenn möglich, lassen Sie sich die Lärmstörungen durch andere Mieter mit Unterschrift bestätigen. Ihr Kundenbetreuer wird im Konflikt vermitteln und wenn nötig, entsprechende mietrechtliche Schritte einleiten.
Informieren Sie einen Nachbarn Ihres Vertrauens oder gern auch Ihren Kundenbetreuer. Hinterlegen Sie sicherheitshalber eine Notfall-Telefonnummer und einen Ersatzschlüssel bei Nachbarn, Verwandten oder Freunden.
Ihnen wird nach Eingang Ihrer Kündigung eine Kündigungsbestätigung zugesandt. In dem Schreiben teilen wir Ihnen einen Termin zur Wohnungsvorabnahme und einen Termin zur Wohnungsendabnahme mit. Bei der Vorabnahme wird Ihnen durch den zuständigen Ansprechpartner mitgeteilt, wie Sie Ihre Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu übergeben haben.
Ruhestörender Lärm ist innerhalb und außerhalb der Wohnungen zu vermeiden.
Stereoanlagen, Fernseher und ähnliche Geräte dürfen nur in Zimmerlautstärke abgespielt werden. Entsprechendes gilt für Musizieren und Hausmusik.
Zimmerlautstärke ist ganz besonders in den nachstehenden Ruhezeiten einzuhalten:
Mittagsruhezeit von 13:00 bis 15:00 Uhr
Nachtruhezeit von 22:00 bis 7:00 Uhr
Die Beachtung der Ruhezeiten gilt auch für Familienfeiern und andere Gelegenheiten, es sei denn, der betreffende Mieter hat sich mit den übrigen Mietern abgesprochen.
Wer Probleme hat spricht nicht gern darüber. Doch reden ist der erste Schritt zu einer Lösung. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an unsere speziell geschulten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus der Mietenbuchhaltung. Hier werden Sie gemeinsam und vertrauensvoll besprechen, wie eine Lösung gefunden werden kann.
Sofern die ausziehende Person kein Mietvertragspartner ist, benötigen wir lediglich eine schriftliche Information. Sollte die Person ein Mietvertragspartner sein, wenden Sie sich bitte an unsere Vermietung.
Jährlich finden verschiedene Wartungen und Ablesungen statt, wofür die jeweils zuständigen Firmen Zutritt zu Ihrer Wohnung benötigen. Dazu gehören zum Beispiel, die Wartung der Rauchmelder, die Ablesung der Verbrauchszähler, die Wartung der Therme, die Schornsteinfegerprüfung, etc..
Die Namensschilder werden vor der Wohnungsübergabe von uns angebracht.
Der Mieter meldet sich selbstständig beim Gas- und Stromversorger an.
Die Reinigung des Treppenhauses sowie der weiteren Gemeinschaftsräume wird von einer externen Firma ausgeführt und über die Betriebskosten abgerechnet.
Für das Herausstellen der Mülltonnen sind die Mieter zuständig. Die jeweilige Regelung im Haus erfragen Sie bitte bei Ihren neuen Nachbarn.
Einen zusätzlichen Schlüssel können Sie sich nach Rücksprache mit Ihrem Kundenbetreuer auf eigene Kosten bei einem Schlüsseldienst anfertigen lassen. Sollte es sich um eine Schließanlage handeln, werden wir die Anfertigung für Sie veranlassen. Bitte beachten Sie, dass nach dem Ende des Mietverhältnisses alle Schlüssel an uns zu übergeben sind.
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende.
Die Kündigung muss bis spätestens zum 3. Werktag eines Monats bei uns vorliegen.
Sofern die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zurückgegeben wurde, wird die Kaution zur Zahlung angewiesen. Bitte beachten Sie, dass wir einen geringen Teil einbehalten. Diesen erhalten Sie nach Erstellung der Betriebskostenabrechnung für das Jahr, indem Sie ausgezogen sind.
Ihre Kündigung muss in Schriftform mit originaler Unterschrift aller Vertragspartner bei uns eingehen.
Mülltrennung ist ganz einfach. Die wichtigsten Informationen finden Sie beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Wolfenbüttel.
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Gern möchten wir Sie bei Ihrer Wohnungssuche unterstützen. Hierfür bitten wir Sie den Mietinteressentenbogen auf unserer Homepage auszufüllen. Diesen finden Sie unter folgendem Link: https://immoblueplus.aareon.com/wobau-wf/expose/index/kontakt.
Dieser Mietinteressentenbogen ist unverbindlich und dient dazu, Ihnen passende Wohnungen anzubieten. Des Weiteren besteht die Möglichkeit uns persönlich oder telefonisch in unseren Sprechzeiten der Vermietung zu kontaktieren.
Die Hausordnung ist Bestandteil Ihres Mietvertrages und liegt diesem entsprechend bei.
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Wir haben für Sie eine entsprechende Mieterinformation zum richtigen Heizen und Lüften erstellt.