Die Mietzahlungen sind spätestens bis zum dritten Werktag eines jeden Monats fällig. Sonnabend, Sonntag und Feiertage zählen hierbei nicht als Werktag. Sie haben folgende Möglichkeiten, die Miete zu zahlen:
- Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates,
- Überweisung der Miete auf das im Mietvertrag angegebene Konto.